Herbstdüngung nur bei vorhandenem Stickstoffdüngebedarf
Schon bisher durften nach der Düngeverordnung (DüV) zum Beispiel Gülle und flüssige Gärrückstände nach der Ernte nur aufgebracht werden, wenn ein aktueller Düngebedarf vorhanden war. Worauf nun nach der neuen DüV zu achten ist, beschreibt dieser Beitrag.
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