Künftig dürfen nicht nur Gülle und Gärreste nach der Ernte nur bei aktuellem Düngebedarf aufgebracht werden, sondern dies gilt für alle stickstoff-(N-)haltigen Düngemittel, also auch für mineralische N-Dünger. Zudem sind die zulässigen Stickstoffmengen künftig auf 30 kg Ammoniumstickstoff oder 60 kg Gesamtstickstoff/ha begrenzt, je nachdem, welche Stickstoff-Fraktion zuerst ausgeschöpft ist. Nur Kompost und Festmist von Huf- und Klauentieren sind davon ausgenommen, da diese Dünger sehr geringe verfügbare N-Gehalte aufweisen und somit die Gefahr von Einträgen in tiefere Bodenschichten im Herbst und Winter gering ist. Außerdem muss künftig auch bei der Herbstdüngung der N-Düngebedarf nachgewiesen und dokumentiert werden. Die Sperrfrist auf...