Tipps für den Dezember
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Bodenuntersuchung
Eine gezielte Düngung ist aus verschiedenen Gründen wichtig. Zum einen werden Boden und Umwelt geschont, zum anderen sind in den meisten Fällen finanzielle Ersparnisse zu erwarten. Grundvoraussetzung für eine sachgemäße Düngung ist eine Bodenuntersuchung. Im Winterhalbjahr besteht weiterhin die Möglichkeit, Bodenproben zu entnehmen und eine Analyse der Grundnährstoffgehalte (zusätzlich Humus, Magnesium und Bor) durchführen zu lassen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse liefern die Grundlage für die Düngung in den Folgejahren. Die Böden sollten mindestens alle fünf Jahre untersucht werden. Phosphor, Kali, Kalk und Magnesium können im zeitigen Frühjahr ausgebracht werden. Die Höhe der Düngergaben ergibt sich aus der vorliegenden Untersuchung. Organische Dünger müssen angerechnet werden. Bitte beachten Sie die Düngeverordnung.
Antragsfristen
Ernte- und Erzeugungsmeldung
Bis zum 15. Januar 2017 muss die Ernte- und Erzeugungsmeldung bei den zuständigen Stellen abgegeben sein. Zuständige Stellen sind für Baden das Staatliche Weinbauinstitut Freiburg und für Württemberg die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg.
Ausgenommen von der Meldeverpflichtung sind:
- Traubenerzeuger, deren Betriebe weniger als 10 ar Rebfläche umfassen und die keinen Teil der Ernte vermarkten.
- Traubenerzeuger, die Mitglied einer Genossenschaftskellerei oder Erzeugergemeinschaft sind, und ihre gesamte Ernte zur Verarbeitung an diese liefern (Vollablieferer).
- Weinerzeuger, deren Weinmenge weniger als 10 Hektoliter beträgt und die diese in keiner Form vermarkten.
Achten Sie bei der Meldung auf den geänderten Umrechnungsschlüssel Trauben zu Wein (0,78). Vorgesehene Entsäuerungsmaßnamen bis 15. März im Betrieb durchführen!
Umstrukturierung
Das Programm „Förderung der Umstrukturierung und der Umstellung von Rebflächen“ wird weiter durchgeführt. Hierbei wird für das Roden und das darauffolgende Anpflanzen von bestimmten Rebsorten ein Förderbeitrag gezahlt. Die Anträge für die Rodung nach dem Herbst 2017 und die Anpflanzung 2018 müssen bis 31. Dezember 2017 bei den zuständigen Landratsämtern eingegangen sein.
Förderprogramm Handarbeitsweinbau in Steillagen und Terassen
Es werden reine Handarbeitslagen mit gewissen Lagevoraussetzungen ab 5 ar Größe gefördert. Bitte beachten Sie, dass der Vorantrag für das Förderverfahren bis zum 31. Dezember 2017 bei den zuständigen Landwirtschaftsämtern vorliegen muss.
Betriebsorganisation
Bitte beachten: Bei Flächenbewegungen (Abgabe von Flächen oder Zupacht von Flächen: Die Pflanzrechte entstehen für den Betrieb, der die Fläche laut Weinbaukartei rodet. Neu zugepachtete Rebflächen müssen bestockt (und damit mit Pflanzrecht) übernommen werden. Ist dies nicht der Fall müssen entweder Neuanpflanzungsrechte für die Fläche beantragt werden, oder Autorisierungen von Rebrechten des eigenen Betriebes auf die gepachtete anzupflanzende Fläche mittels Antrag auf Authorisierung an die zuständigen Regierungspräsidien durchgeführt werden.
Beobachten und Notieren!
Für viele Winzer endet die Weinbausaison im Freien mit der Traubenernte. Viele haben sehr viel Arbeit investiert und sind froh, endlich in die Weinbereitung wechseln zu können. Der Weinberg wird maximal noch zum „Drahtpaar“ ablegen kurz besucht und sieht den Winzer erst zum Rebschnitt wieder. Doch gerade in der Herbstzeit gibt der Weinberg dem Winzer sehr viele Zusatzinformationen, welche mit Sicherheit für die zukünftige Bewirtschaftung von Bedeutung sind. Aufgrund der Arbeitsbelastung im Keller lassen aber sehr viele Winzer diese Zusatzinformationen außer Acht.
Jungfelder anhäufeln
Jungfelder mit normalen Pfropreben sollten zum Frostschutz angehäufelt werden. Bei Hochstammreben ist dieses Verfahren nicht sinnvoll.
Weitere Tipps für den Dezember, vor allem zum Rebschnitt lesen Sie in BWagrar 48/2017.
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