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Grünes Licht für bulgarische Erntehelfer

Mit einer am 17. April unterschriebenen Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen Deutschland und Bulgarien können bulgarische Arbeitnehmer als Saisonarbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Obst- und Gemüseverarbeitung und in Sägewerken (§ 18 Beschäftigungsverordnung) eingesetzt werden. Bei Akkordarbeit sind die Akkordsätze so zu bemessen, dass ein vollwertiger Arbeitnehmer bei normalem Können und durchschnittlicher Leistung 20 Prozent über dem jeweiligen tariflichen Zeitlohn gleichartiger Arbeitnehmer verdienen kann.
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