Nach altem Recht gelistete Zusatzstoffe sind nicht mehr verkehrsfähig
Vor dem 14. Februar 2012 nach altem Recht gelistete Zusatzstoffe sind nur noch bis zum 14. Februar 2022 verkehrsfähig, auch die Aufbrauchfrist endet zu diesem Zeitpunkt. Die betroffenen Zusatzstoffe sowie die nach neuem Recht genehmigten sind unter folgendem BVL-Link zu finden:
BVL-Homepage mit betroffenen Zusatzstoffen.
Aufgrund neuer Erkenntnisse müssen für die Genehmigung von Zusatzstoffen, die zusammen mit Insektiziden ausgebracht werden sollen, zusätzliche Studien mit Honigbienen vom Antragstellenden eingereicht werden. Tankmischungen mit Insektiziden sind nur noch möglich, wenn keine Wirkungssteigerung der Mischungen festgestellt wird.
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