In Kartoffeln auf Krautfäule und Kartoffelkäfer achten
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In Schutzgebieten dürfen Maßnahmen gegen die Krautfäule erst durchgeführt werden, wenn der amtliche Warndienst oder Beratungsorganisationen (zum Beispiel Kartoffelberatungsdienst Heilbronn) oder das Prognosemodell SIMBLIGHT den Spritzstart bekannt geben. In den Aufzeichnungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind zudem die Ergebnisse der Kontrollen der Kartoffelbestände festzuhalten. Hinweise zu den Kartoffelfungiziden und ihrer Wirksamkeit sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2022“ in Tab. 57 auf S. 112 und 113 zu finden.
Zeitgleich ist nach der ISIP-Prognose auch ein erstes Auftreten von Kartoffelkäfern in Baden-Württemberg möglich. Im Rheintal, im mittleren Neckarraum und am Bodensee müssen die Bestände schon kontrolliert werden. Dazu sind fünf Pflanzen an fünf Stellen auf einer Bewirtschaftungseinheit auf Larven und Eier zu untersuchen. Eine Bekämpfung des Kartoffelkäfers ist angezeigt, wenn durchschnittlich mehr als zehn kleine Larven je Pflanze vorhanden sind. Bekämpfungsmaßnahmen sind am wirksamsten, wenn gegen kleine Larvenstadien behandelt wird. Mittelempfehlungen stehen im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2022“ in Tab. 51 auf S. 104 und 105. Liegen die Kartoffelbestände in Schutzgebieten, müssen die Ergebnisse der Kontrollen festgehalten werden.
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