Notfallzulassungen nach Artikel 53 in Kartoffeln und Zuckerrübe
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Quickdown (Wirkstoff: Pyraflufen-ethyl) die Zulassung zur Krautabtötung in Pflanzkartoffeln vom 1. Juni bis zum 28. September 2022 befristet für 120 Tage erteilt. Quickdown kann bis 14 Tage vor der Ernte mit 0,8 l/ha in 300 bis 600 l Wasser/ha + 2 l Toil/ha maximal zweimal im Abstand von mindestens vier Tagen gespritzt werden (maximal 1,6 l/ha + 4 l Toil/ha je Kultur bzw. je Jahr). Wartezeit 14 Tage. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von zehn Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten beträgt der Mindestabstand fünf Meter. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über zwei Prozent und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener 20 Meter breiter Randstreifen vorhanden sein (NW706). Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.
Der Bescheid für Yukon (Wirkstoffe: Kupfersulfat + Schwefel) gegen Cercospora-Blattflecken in Zuckerrübe wurde ergänzt. Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, zum Beispiel im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Anzahl der Behandlungen erhöht werden, solange die für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtaufwandmenge nicht überschritten wird.
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