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Pflanzenschutz aktuell

Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Notfallzulassung für Mittel in Wiesen und Weiden, Rasen und Sportplätzen sowie von Feld- und Waldmaikäfer in Weinreben, Baum- und Beerenobst sowie Baumschulgehölzpflanzen erteilt, sowie für Mittel in den Kulturen Weinrebe und Kernobst.
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