Stoffstrombilanz 2023 schon ab 20 Hektar
Ab dem 1. Januar 2023 wird eine Stoffstrombilanz auch für Betriebe ab 20 ha LF zur Pflicht. Im Entscheidungsbau des LTZ Augustenberg sehen Sie, ob ihr Betrieb eine Stoffstrombilanz braucht - das ist für fast jeden Hof, auf dem Tiere gehalten oder Dünger ausgebracht werden der Fall.
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Die Stoffstrombilanz wird auf www.duengung-bw.de angelegt und eingereicht. Sie kann sich entweder auf das Kalenderjahr 2023 oder das Wirtschaftsjahr 2023/2024 beziehen.
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