Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Danjiri (Wirkstoff: Acetamiprid) die Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Futter- und Zuckerrübe für die Zeit vom 1. April bis zum 29. Juli 2023 für 120 Tage erteilt. Das Mittel darf nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf ab 2-Blattstadium bis Bestandesschluss (BBCH 12 bis 39) mit 0,25 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: F.
Die Anwendung darf nur mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Zudem sind folgende Abstände einzuhalten: 50 % - 15 m; 75 % - 10 m; 90 % - 5 m (NW607-2).
Zum Schutz des Grundwassers keine Anwendung auf Flächen, auf denen in den vorausgegangenen zwei Kalenderjahren Pflanzenschutzmittel angewendet wurden, die den Wirkstoff Acetamiprid enthalten.
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein (NW706).
Zusätzlich gelten die folgenden Auflagen:
- An blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden darf das Mittel nicht in Mischung mit Azol-Fungiziden angewendet werden (NB6612).
- Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen (NN410).
Mit Scenic Gold (Wirkstoffe: Fluoxastrobin + Fluopicolide) wird wieder ein Beizmittel in der Zeit vom 15. Mai bis zum 11. September 2023 für 120 Tage gegen Auflaufkrankheiten, Falschen Mehltau, Wurzelhals- und Stängelfäule sowie Rapsschwärz in Winterraps bereitgestellt. Scenic Gold kann zur anschließenden Aussaat im Freiland mit 10 ml/kg, maximaler Mittelaufwand 50 ml/ha (entsprechend maximal 5 kg Saatgut pro ha) gebeizt werden. Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei vorhergesagtem Wind mit einer stündlichen mittleren Windgeschwindigkeit in 2 m Höhe höher als 5 m/Seite Zur Beurteilung der Windgeschwindigkeit ist die Vorhersage im Internetangebot des Deutschen Wetter-dienstes für die nächstgelegene Agrarwetterstation bis zu 72 Stunden vor der Aussaat heranzuziehen (NH681-3). Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden (NH679).
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