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Pflanzenschutz aktuell

Zulassungen für Notfallsituationen im Winterraps nach Artikel 53

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) und Minecto Gold (Wirkstoff: Cyantraniliprole) Notfallzulassungen erteilt.
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Jonas Klein
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) eine Zulassung gegen Rapserdfloh (Larven und Adulte) in Winterraps vom 14. August 2023 bis zum 11. Dezember 2023 erteilt. Das Mittel darf einmalig in den BBCH Stadien 10 bis 19 nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf mit einem Aufwand von 0,4 l/ha in mind. 200 l Wasser/ha gespritzt werden. Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres darf keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Cyantraniliprole enthalten, erfolgen. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen (einschließlich Unkräuter) ausgebracht werden.
Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT102-1 zu beachten.

Für Minecto Gold (Wirkstoff: Cyantraniliprole) wurde ebenfalls eine Zulassung gegen Rapserdfloh (Larven und Adulte) in Winterraps vom 15. August 2023 bis zum 12. Dezember 2023 erteilt. Das Mittel darf einmalig ab BBCH Stadium 14 nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf mit einem Aufwand 187,5 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres darf keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Cyantraniliprole enthalten, erfolgen. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen (einschließlich Unkräuter) ausgebracht werden.Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss die Anwendung mit verlustminderenden Geräten der folgenden Abdriftminderungsklassen erfolgen und folgende Mindestabstände eingehalten werden: 50 % - 20 m, 75 % - 10 m, 90 % - 5 m (NW607-2). Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT102-1 zu beachten.
 

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