Zugelassene Pflanzenschutzmittel in Sommergetreidesorten, die bereits im Herbst gesät werden
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in Abstimmung mit dem Bundessortenamt entschieden und mitgeteilt, dass für die Einordnung einer Kultur im Kontext der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln der Aussaattermin entscheidend ist, ob eine Sorte als Sommerung oder Winterung zu betrachten ist und nicht die Angaben in den beschreibenden Sortenlisten des Bundessortenamtes. Ausgehend von dieser Einordnung ist zum Beispiel im Herbst gedrillte Gerste als Wintergerste zu betrachten. Daher sind in diesem Beispiel auch ausschließlich die Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit entsprechender Zulassung für die Anwendung in Wintergerste zulässig. Das Risiko von Auswinterungsschäden und gegebenenfalls verminderter Pflanzenverträglichkeit von Pflanzenschutzmitteln bei der Verwendung einer Sommergetreidesorte als Winterung ist nicht auszuschließen und von betrieblicher Seite zu tragen.
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