Pflanzenschutzgeräte einwintern
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Dazu sind die folgenden Arbeiten durchzuführen:
- Gründliche Außen- und Innenreinigung, möglichst auf der zuletzt behandelten Fläche;
- Anfallende Reinigungs- und Spülflüssigkeiten auf einer Behandlungsfläche ausbringen. Sie dürfen auf keinen Fall in die Kanalisation oder direkt in ein Gewässer gelangen;
- Düsen und Filter kontrollieren, sofern notwendig ausbauen und gründlich reinigen oder erneuern (Düsen mit Abdriftminderungsklasse 90 %);
- Pumpe und Schläuche auf Beschädigungen und einwandfreien Zustand kontrollieren;
- Frostschutzlösung über Einfüllschleuse einfüllen und über die Pumpe bis in das Spitzgestänge pumpen. Im Frühjahr kann die Lösung abgelassen, aufgefangen und im nächsten Herbst wiederverwendet werden;
- Wenn die Spritze ohne Frostschutz überwintert werden soll, müssen die Pumpe und Geräteteile, in denen sich Kondenswasser bilden kann (z. B. Manometer), ausgebaut und frostfrei gelagert werden;
- Spritzgerät am besten an einem geschützten Ort unter Dach abstellen;
- Gültigkeitsdauer der Prüfplakette kontrollieren.
Wenn bei einem Pflanzenschutzgerät die Gültigkeit der Prüfplakette abläuft, muss es rechtzeitig vor der neuen Spritzsaison bei einer anerkannten Kontrollwerkstatt geprüft werden. Erstmals in Gebrauch genommene Pflanzenschutzgeräte müssen innerhalb der ersten sechs Monate nach ihrer Ingebrauchnahme geprüft werden.
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