Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat verlängert
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Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2660 wurde die Genehmigung für den Wirkstoff Glyphosat erneuert. Der Wirkstoff wurde bis zum 15. Dezember 2033 genehmigt.
Für bestehende Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat, die auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilt worden sind, hat das BVL als Zulassungsende den 15. Dezember 2024 festsetzt, sofern die Zulassung derzeit bis zum 15. Dezember 2023 gültig ist. Zulassungsinhabenden Firmen können innerhalb von drei Monaten ab Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung einen Antrag auf Erneuerung der Zulassung stellen, sofern sie die Pflanzenschutzmittel auch künftig in Verkehr bringen möchten.
Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sieht bislang in Deutschland ein vollständiges Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 vor. Hier wird eine zeitnahe Änderung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erwartet.
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