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Pflanzenschutz aktuell

Widerruf der Zulassung von Herbiziden mit dem Wirkstoff S-Metolachlor

Da die EU-Genehmigung für den Herbizid-Wirkstoff S-Metolachlor nicht erneuert wurde, widerruft das BVL zum 23. April 2024 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff S-Metolachlor.
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Die folgenden Zulassungen werden widerrufen:

Name Zulassungsnummer Wirkstoff(e)
Dual Gold 024587-00 S-Metolachlor
EFICA 960 EC 024587-60 S-Metolachlor
Innoprotect Dual Gold 024587-61 S-Metolachlor
Gardo Gold 024613-00 S-Metolachlor + Terbuthylazin
Primagram Gold 024613-60 S-Metolachlor + Terbuthylazin

Für die Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 23. Juli 2024. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Die Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff S-Metolachlor haben die Anwendungsbestimmung NG300. Demnach ist die Anwendung der Mittel in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sowie in sonstigen von der zuständigen Behörde zum Schutz des Grundwassers abgegrenzten Gebieten ist verboten. Ein Aufbruch eventueller Restbestände muss daher außerhalb solcher Gebiete erfolgen.

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