Widerruf der Zulassung von Herbiziden mit dem Wirkstoff S-Metolachlor
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Die folgenden Zulassungen werden widerrufen:
Name | Zulassungsnummer | Wirkstoff(e) |
---|---|---|
Dual Gold | 024587-00 | S-Metolachlor |
EFICA 960 EC | 024587-60 | S-Metolachlor |
Innoprotect Dual Gold | 024587-61 | S-Metolachlor |
Gardo Gold | 024613-00 | S-Metolachlor + Terbuthylazin |
Primagram Gold | 024613-60 | S-Metolachlor + Terbuthylazin |
Für die Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 23. Juli 2024. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Die Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff S-Metolachlor haben die Anwendungsbestimmung NG300. Demnach ist die Anwendung der Mittel in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sowie in sonstigen von der zuständigen Behörde zum Schutz des Grundwassers abgegrenzten Gebieten ist verboten. Ein Aufbruch eventueller Restbestände muss daher außerhalb solcher Gebiete erfolgen.
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