Pflanzenschutzmittelzulassung von Malvin WG mit dem Wirkstoff Captan ruht
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 22. März 2024 das Ruhen der Zulassung des Fungizids Malvin WG (Zulassungsnummer 005177-00/00) mit dem Wirkstoff Captan angeordnet. Der Handel mit und die Anwendung des Pflanzenschutzmittels sind damit bis auf Weiteres nicht zulässig. Die Anordnung des Ruhens gilt ebenso für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Hintergrund der Anordnung ist, dass in Malvin WG eine stoffliche Abweichung festgestellt wurde, die nicht von der Zulassung gedeckt ist. Es kann leider davon ausgegangen werden, dass die Verunreinigung in allen Chargen enthalten ist, die in den letzten Jahren in den Verkehr gebracht wurden.
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