Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53 in Kartoffel (ökologischer Anbau) gegen Kartoffelkäfer
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Novodor FC (Wirkstoff: Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis Stamm NB 176) eine Zulassung gegen Kartoffelkäfer in Kartoffel (ökologischer Anbau) vom 22. April 2024 bis 20. August 2024 erteilt. Novodor FC darf bei Befallsbeginn ab Schlüpfen der ersten Larven (Stadium L1 bis L4) bis zu vier Mal in den BBCH-Stadien 31 (Beginn Bestandesschluss: 10 Prozent der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) bis 79 (90 Prozent der Beeren haben die endgültige Größe erreicht) mit einem Aufwand von 5 l/ha gespritzt werden (auch als Unterblattbehandlung). Der zeitliche Abstand zwischen Behandlungen muss mindestens 5 Tage betragen.
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