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Für den Tiertransport gelten neue Bestimmungen

Wer künftig Tiere mit wirtschaftlichen Interessen über eine längere Strecke transportieren will, benötigt einen Befähigungsnachweis für Tiertransporte. Die neue Regelung gilt auch für Landwirte.
Veröffentlicht am
Die Landwirtschaftskammer in Niedersachsen teilt jetzt in einer Pressemitteilung mit, dass wegen der EU-Verordnung Nr. 1/2005 ab dem 5. Januar 2008 auch Landwirte, Pferdewirte, Tierpfleger, Tierwirte oder Personen mit anderen anerkannten Berufsabschlüssen, für den Transport von landwirtschaftlichen Nutztieren (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde teilweise) über 65 km einen schriftlichen Befähigungsnachweis benötigen. Sie müssten dafür der Veterinärbehörde des Kreises nachweisen, dass sie über den Inhalt der Verordnung geschult worden seien und eine Prüfung abgelegt hätten. Der Befähigungsnachweis sei zukünftig immer dann notwendig und mitzuführen, wenn es sich um Transporte mit wirtschaftlichem Hintergrund handle, das heißt bei denen...
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