Verschnittverbot für Roséwein bleibt bestehen
Als Tafelwein verkaufter Rosé darf auch künftig nur nach traditionellen Verfahren aus roten Trauben, nicht aus einem Verschnitt von Rot- und Weißwein hergestellt werden. Die Europäische Kommission zog Anfang Juni einen anderslautenden Vorschlag überraschend zurück und reagierte damit auf anhaltende Proteste insbesondere französischer Winzerverbände, jedoch auch aus Deutschland. Branchenorganisationen begrüßten den Schritt.
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