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Verschnittverbot für Roséwein bleibt bestehen

Als Tafelwein verkaufter Rosé darf auch künftig nur nach traditionellen Verfahren aus roten Trauben, nicht aus einem Verschnitt von Rot- und Weißwein hergestellt werden. Die Europäische Kommission zog Anfang Juni einen anderslautenden Vorschlag überraschend zurück und reagierte damit auf anhaltende Proteste insbesondere französischer Winzerverbände, jedoch auch aus Deutschland. Branchenorganisationen begrüßten den Schritt.

 

Veröffentlicht am
EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel ließ verlauten, es habe sich in den vergangenen Wochen herausgestellt, dass die Mehrheit der Weinerzeuger einen Imageverlust für traditionellen Rosé befürchte. "Wir müssen auf unsere Produzenten hören, wenn sie über die Änderung von Vorschriften besorgt sind. Ich bin für gute Argumente immer aufgeschlossen", so die Kommissarin. Die Stellungnahme kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieser Sinneswandel relativ plötzlich kommt. Bisher hatten hochrangige Kommissionsbeamte und Fischer Boel selbst die Abschaffung des Verschnittverbots immer verteidigt, zuletzt noch am Rande des informellen Agrarministerrats in Brno. Zurzeit ist der Verschnitt von Rot- und Weißweinen nur dann legal möglich, wenn die...
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