Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Wie Sie Zahlungsansprüche übertragen können

In Baden-Württemberg hat der allergrößte Teil der landwirtschaftlichen Betriebsinhaber mittlerweile den Bescheid über die Festsetzung von Zahlungsansprüchen (ZA) erhalten. Nachdem in BW agrar 10/2006 (Seiten 8 bis 10) bereits Informationen gegeben wurden, geht es nachfolgend vor allem um die Details der Übertragung.
Veröffentlicht am
Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Übertragung von ZA ist das Vorliegen eines Vertrages zwischen dem Übergeber und dem Übernehmer. Die Übertragung erfolgt also privatrechtlich. Damit sie bei der nächsten Gewährung der Betriebsprämie jedoch berücksichtigt werden kann, ist eine Anzeige der Übertragung notwendig. Entweder man wählt dazu die elektronische Abwicklung per Internet oder man benutzt den „Papierweg“ mittels eines Meldeformulars, welches beim Landwirtschaftsamt einzureichen ist. Das Meldeformular ist in Kürze verfügbar und kann unter der Adresse www.gap-bw.de herunter geladen oder über das Landwirtschaftsamt angefordert werden. Zahlungsansprüche übertragen: dauerhaft oder befristet ZA können dauerhaft (zum Beispiel Verkauf)...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
Mehr zum Thema:
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.