Jobben statt baden - Ferienarbeit von Schülern und Studenten
Endlich ist es soweit. Die Ferien haben begonnen. Während die einen die freien Tage im Schwimmbad oder am Badesee genießen, nutzen andere die schulfreie Zeit, um ihr Taschengeld ein wenig aufzubessern.
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Doch was ist bei einem Ferienjob, insbesondere auch den Arbeitgebern, zu beachten? Jugendarbeitsschutzgesetz: Bis zum 15. Geburtstag gelten Teenager – auch wenn diese das meist anders sehen – rechtlich als Kinder und dürfen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nicht beschäftigt werden. Ausnahmsweise dürfen Kinder zwischen 13 und 14 Jahren leichte Jobs übernehmen, wenn die Tätigkeit zwei Stunden täglich nicht überschreitet und die Eltern ihr zugestimmt haben. Bei Mithilfe auf dem elterlichen Bauernhof sind bis zu drei Stunden am Tag erlaubt. In jedem Fall darf die Arbeit nicht zwischen 18 und 8 Uhr sowie vor oder während des Schulunterrichts erfolgen. Für Kinder gelten sehr strenge Vorschriften Kinder dürfen nur an fünf Tagen in der Woche...
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