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Kartellrecht ermöglicht Molkereifusionen

Das deutsche Wettbewerbsrecht lässt den Molkereien genügend Spielraum für Fusionen und Kooperationen. Handlungsbedarf für den Gesetzgeber besteht nicht. Diese Auffassung vertritt das Bundeskartellamt in einem Bericht zum Marktumfeld der Milchwirtschaft, den die Behörde veröffentlicht hat.
Veröffentlicht am
Nach Darstellung des Kartellamtes erlaubt der aktuelle Rechtsrahmen auch Zusammenschlüsse großer Molkereien. Letztlich sei es Sache der Branche selbst, die Spielräume so zu nutzen, dass eine allseits für unabdingbar gehaltene Konsolidierung der Molkereiwirtschaft umgesetzt werde, so das Bundeskartellamt. Die Wettbewerbshüter haben in diesem Jahr bereits die Einrichtung der gemeinsamen Vertriebsgesellschaft Nord Contor durch die Bremer Nordmilch und die Humana Milchunion sowie die Zusammenschlüsse zwischen der Humana Milchunion und der Milchveredelung Niedergrafschaft in Uelsen und der Nordmilch mit der Molkereigenossenschaft Dargun freigegeben.
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