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Gewerblichen Einsatz von Spritzmitteln melden

Personen und Firmen (Lohnunternehmen), die Pflanzenschutzmittel für andere anwenden oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen andere über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beraten wollen, müssen dies vor Beginn der Tätigkeit dem zuständigen Regierungspräsidium schriftlich mitteilen. Maßgeblich sind dabei der Betriebssitz und der Ort der ausgeübten Tätigkeit. Darauf verweist das Regierungspräsidium Tübingen. Außerdem müssen zur Ausübung dieser Tätigkeiten die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten auf Verlangen nachgewiesen werden (Sachkundenachweis).

In Baden-Württemberg sind die zuständigen Behörden:
- Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 33 - Pflanzliche und tierische Erzeugung, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart, 0711/904-13310, Fax -13090;
- Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 33 - Pflanzliche und tierische Erzeugung, 76247 Karlsruhe, Tel. 0721/926-5170, Fax -5337;
- Regierungspräsidium Freiburg, Referat 33 - Pflanzliche und tierische Erzeugung, 79083 Freiburg i. Br., 0761/208-1304, Fax 0761/208-1268;
- Regierungspräsidium Tübingen, Referat 33 - Pflanzliche und tierische Erzeugung, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, 07071/757-3348, Fax -3190.

Die entsprechenden Meldebögen können auf den jeweiligen Hompages der Regierungspräsidien oder bei BW agrar heruntergeladen werden.
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