Jetzige Regelung bei Ferkelkastration beibehalten
Die Kastration von Ferkeln sei schon immer durch die Schweinehalter durchgeführt worden. Dabei solle man es auch in Zukunft belassen, fordert der Landesbauernverband. Die Bundestierärztekammer hält es dagegen für „wünschenswert“, auf die betäubungslose Kastration „vollständig zu verzichten“.
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Seit dem 25. April 2006 dürfen Ferkel nach dem 7. Lebenstag nur noch mit Betäubung durch den Tierarzt kastriert werden (vergleiche BW agrar 19/2006, Seite 13). Keine zusätzlichen Belastungen für Schweinehalter Die Bundestierärztekammer hält es sogar für „wünschenswert“, auf die betäubungslose Kastration „vollständig zu verzichten“. Dies würde bedeuten, dass die Kastration von Ferkeln dann ausschließlich vom Tierarzt durchgeführt werden dürfte. Eine solche Regelung würde zu einer „erheblichen zusätzlichen Belastung der Schweinehalter führen“, betont Gerd Hockenberger, Präsident des Landesbauernverbandes (LBV), in einem Brief an den Präsidenten der Bundestierärztekammer, Dr. Ernst Breitling aus Gärtringen. Dabei gehe es nicht allein um die...


