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Rechtliche Regelungen zur Anbindehaltung von Rindern

Ein paar Fakten vorneweg: Die Anbindehaltung von Rindern in Ökobetrieben ist verboten. Die Übergangsfrist für Altgebäude läuft Ende 2010 aus. Eine Anschlussregelung, so teilt das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium diesen Mittwoch in einer Pressemitteilung mit, "fehlt derzeit noch".
Veröffentlicht am
Rechtliche Regelungen zur Rinderhaltung: Neben den allgemeinen Anforderungen durch das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die für alle Rinder gelten, gebe es lediglich für Kälber bis zu einem Alter von sechs Monaten spezielle Regeln. Für Ökobetriebe gelten zusätzlich die Anforderungen der EU-Ökoverordnung, in der die Anforderungen an die Rinderhaltung geregelt sind. Regelungen zur Haltung von Kälbern bis zu einem Alter von sechs Monaten (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung): Nach Paragraph fünf der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 25. Oktober 2001 ist die dauerhafte Anbindung von Kälbern in der Bundesrepublik Deutschland verboten. Dieses Verbot gilt lediglich nicht für jeweils längstens eine Stunde...
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