Strengere Auflagen für Pharmaindustrie
Ab 2011 muss die Industrie erfassen, welche Mengen an Tierarzneimitteln sie jährlich abgibt, die Antibiotika und bestimmte hormonelle Stoffe enthalten, und diese Daten bis März 2012 an ein zentrales Register melden. Das Register wird beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln geführt. Die Daten sind ausschließlich für die auswertenden Behörden zugänglich. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin betreut das Verfahren inhaltlich.
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Pharmazeutische Unternehmen und Großhändler seien mit Ablauf des Kalenderjahres 2011 aufgerufen, ihre jährlichen Verkaufszahlen regional aufgegliedert an das Register zu melden, teilt jetzt das Internetportal Animal Health Online mit. Neben Antibiotika würden weitere Stoffgruppen einbezogen, bei denen ein missbräuchlicher oder fahrlässiger Einsatz entgegen den rechtlichen Einschränkungen auf bestimmte Anwendungsgebiete vorstellbar sei. Welche Stoffe und Tierarzneimittel von der Meldepflicht genau betroffen seien und wie die Meldung erfolgen solle, wurde im elektronischen Bundesanzeiger am 22.November veröffentlicht. Durch die erfassten Daten und anderweitige Monitoring-Ergebnisse sollen weitergehende Erkenntnisse zur...


