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Karlsruhe untersagt Kleingruppenhaltung für Legehennen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 die Regelung zur Kleingruppenhaltung von Legehennen für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Eine Neuregelung muss bis zum 31. März 2012 erfolgen. Das teilte das Gericht am 2. Dezember 2010 in einer Presseerklärung mit.
Veröffentlicht am
Die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichtes erklärt in der Pressemitteilung Nr. 111/2010 vom 2. Dezember 2010 mit Bezug auf den Beschluss vom 12. Oktober 2010 (2 BvF 1/07) Folgendes: Vorschriften zur Legehennenhaltung verfassungswidrig Auf den Normenkontrollantrag der Landesregierung Rheinland-Pfalz hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 die Regelung zur Kleingruppenhaltung von Legehennen (§ 13b TierSchNutztV) für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Neuregelung muss bis 31. März 2012 erfolgen Ebenfalls für unvereinbar erklärt wurden die zugehörigen Übergangsregelungen (§ 33 Abs. 3 und 4 TierSchNutztV in der zur Prüfung gestellten Fassung, zwischenzeitlich § 38 Abs. 3 und 4...
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