Bauernverband: Kleingruppenhaltung nicht in Frage gestellt
Die Kleingruppenhaltung von Legehennen sei nicht in Frage gestellt. Das erklären der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) mit Bezug auf das am 2. Dezember 2010 veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. DBV und ZDG erwarten, dass die Politik nun den Verfahrensfehler bei den Legehennenhaltungsvorschriften zügig heilt.
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Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Kleingruppenhaltung von Legehennen aus dem Jahr 2006 und die hierzu erlassenen Übergangsvorschriften in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgrund eines Verfahrensfehlers für verfassungswidrig erklärt. Normenkontrollantrag der Landesregierung Rheinland-Pfalz Anlass für das Gericht war ein Normenkontrollantrag der Landesregierung Rheinland-Pfalz. Darin wurde einerseits das Zustandekommen der Verordnung (u. a. verspätete Anhörung der Tierschutz-Kommission) beanstandet. Andererseits wurde beantragt, die Haltung von Legehennen in der Kleingruppenhaltung für tierschutzwidrig zu erklären. Verfassungsgericht stellt Verfahrensfehler fest Das...