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Generelles Grünland-Umbruchverbot soll ab 1. Juli 2011 wirksam sein

Die baden-württembergische Landesregierung bereitet ein generelles Umbruchverbot für Grünland vor. Die Regelung soll ab dem 1. Juli 2011 wirksam sein. Minister Alexander Bonde erklärt dazu am 30. Juni 2011: "Konsequenter Schutz des Grünlands dient der Landwirtschaft sowie dem Natur- und Klimaschutz“.
Veröffentlicht am
„In Baden-Württemberg hat die Grünlandbewirtschaftung eine lange Tradition und unsere Wiesen und Weiden gehören zu den artenreichsten Kulturlandschaften in Europa. Die Landesregierung wird dieses wertvolle Kulturgut schützen und beabsichtigt, ab dem 1. Juli 2011 ein Umwandlungsverbot für Dauergrünland einzuführen“. Das sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), Alexander Bonde, am Donnerstag, 30. Juni 2011, in Stuttgart. Seit 2003 in Baden-Württemberg über 20.000 Hektar Dauergrünland verloren gegangen Etwa die Hälfte der rund 3.900 in Deutschland vorkommenden Pflanzenarten hätte ihre Heimat in grün-landähnlichen Gebieten. Bei den geschützten Arten sei der Anteil sogar noch höher....
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