Mehr Transparenz beim Arzneimitteleinsatz
Dass sich Bund und Länder in der Diskussion über den Arzneimitteleinsatz in der Nutztierhaltung mit Ankündigungen übertreffen und dadurch den Eindruck erweckten, dass keine Transparenz und Rückverfolgbarkeit bei einer Behandlung kranker Tiere vorhanden sei, wundert den Deutschen Bauernverband (DBV). Dabei seien Landwirte nach dem Gesetz und Tierärzte seit zehn Jahren verpflichtet, die Anwendung von Arzneimitteln, besonder von Antibiotika, bei den Nutztieren zu dokumentieren und jederzeit zur Verfügung zu stellen. Dass Bund und Länder diese Datengrundlage erst jetzt nutzen wollen, sei eine späte aber richtige Erkenntnis, betont der DBV.
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Für die Tier haltenden Bauern sei es selbstverständlich, Monitoring-Verfahren der Qualitätssicherungssysteme zu unterstützen, um sicherzustellen, dass der Einsatz von Arzneimitteln auf die unbedingt zu behandelnden Krankheitsfälle beschränkt werde. Dazu sei es notwendig, sowohl die Fütterung wie auch die Haltungsbedingungen auf die Bedürfnisse der Tiere anzupassen. Dieses Ziel würde mit neuen Stallbauten erreicht.
			

