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Neue Richtlinien für Schweine: Jeder Zentimeter zählt - eventuell

Bisher gab es für Kastenstände keine genauen Maßvorgaben. Gängige Praxis unter den Zuchtsauenhaltern waren Kastenstände, die, von Rohr zu Rohr gemessen, 65 Zentimeter breit und 1,80 bis 1,90 Meter lang waren. Die EU-Schweinehaltungsverordnung schreibt vor, dass sich die Sauen nicht verletzen dürfen und ungehindert aufstehen und hinlegen können müssen. Spätestens ab Januar 2013 laufen die Übergangsfristen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aus und es kommen neue Anforderungen auf die Schweinehalter zu.
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Hermann Färber, Ferkelerzeuger in Böhmenkirch
Hermann Färber, Ferkelerzeuger in BöhmenkirchAst
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, Ausführungshinweise Niedersachsen, Sendener Protokoll: Wer geglaubt hatte, dass die Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Schweinehaltung unbürokratisch ablaufen könnte, dürfte sich gehörig geirrt haben. Entsprechend groß ist die Verwirrung unter Schweinehaltern, die sich längst nicht nur mit den Vorgaben zur ab Januar 2013 vorgeschriebenen Gruppenhaltung auseinandersetzen müssen. Maßangaben für Kastenstände in Deck- und Abferkelställen, Perforationsgrade, Schlitzbreiten von Spaltenböden, unzulässige Fixierungen von Sauen in Fress-Liegebuchten oder Maßangaben für die Breite der Gänge hinter den Gruppenbuchten werfen immer noch Fragen auf. Für Kastenstände gab es keine vorgeschriebenen Maße „Da...
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