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Steuer-Check Biogas

Übergangsfrist für Biogasanlagen läuft aus: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte am 6. März 2006 die ertragsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen neu geregelt. Für die Umstellung der betroffenen Betriebe wurde eine Frist bis zum 30. Juni 2007 gewährt. Wer seinen Betrieb bislang nicht umgestellt hat, für den besteht jetzt Handlungsbedarf.
Veröffentlicht am
Während Großanlagen von vorne herein als gewerbliche Anlagen konzipiert sind, sind die Abgrenzungen im Familienbetrieb noch nicht oder nicht eindeutig erfolgt. Wegen des Auslaufens der Übergangsfrist aber besteht jetzt dringender Handlungsbedarf. Grundsätzlich ist zu empfehlen, dass die Schnittstelle landwirtschaftliche Produktion und gewerbliche Stromerzeugung so gewählt wird, dass die größte Wertschöpfung aus ertragsteuerlicher wie umsatzsteuerlicher Sicht im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb (lof Betrieb) anfällt. Wichtigster Grund ist die eingesparte Mehrwertsteuer. Mögliche Schnittstellen sind: Gasspeicher: Dies ist die äußerste Grenze, die noch der Landwirtschaft zugehörig akzeptiert wird. In einen Gewerbebetrieb ausgelagert...
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