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Veranstaltungen im Wald mit geringer Gebühr

„Es gibt keine Waldmaut in Baden-Württemberg. Für jeden Erholungssuchenden ist das Radfahren, Wandern und Spazierengehen im Wald kostenlos — und das wird auch so bleiben. Wir haben eine sehr weitgehende Betretungsregelung für den Wald und darauf sind wir stolz. Dagegen kann eine kommerzielle Nutzung des Waldes nicht zum Nulltarif erfolgen. Die Entgelte dienen dem Ersatz von Kosten“. Dies betonte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk, am 26. September in Stuttgart.
Veröffentlicht am
Vielfach habe der Eigentümer durch organisierte Großveranstaltungen zusätzliche Aufwendungen. Diese reichen von der Koordinierung über zusätzliche Kontrollen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (Haftungsrisiko) bis hin zur Überprüfung der vollständigen Müllbeseitigung oder dem Abbau von Streckenmarkierungen. Die Wegebenutzungsanweisung des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sieht daher vor, dass bei organisierten Großveranstaltungen im Wald, wie bisher auch, ein Nutzungsentgelt erhoben werden kann. „Diese Regelung lasst ausreichend Spielraum für eine Festsetzung mit Augenmaß bis hin zum völligen Verzicht bei nur geringfügiger Nutzung. Kein Verein sollte wegen der Entgeltfestsetzung eine natur-verträgliche Veranstaltung...
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