Auflagen der Rapsherbizide mit dem Wirkstoff Clomazone geändert
Die wegen ihrer Wirkung gegen Hirtentäschel, Hellerkraut und Rauke-Arten geschätzten Clomazone-haltigen Rapsherbizide, wie Bengala, Cirrus, Colzor Trio, Centium 36 CS, Echelon, Nimbus CS, dürfen nur unter der Beachtung von verschärften Anwendungsauflagen angewendet werden. Wer den Einsatz von Clomazone-haltigen Rapsherbiziden plant, sollte unbedingt vorher den genauen Wortlaut dieser Auflagen lesen und die Möglichkeiten ihrer Einhaltung prüfen.
Die Auflage NT151 (Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 100 Metern zu Ortschaften, Haus- und Kleingärten und Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, einzuhalten. Zu allen übrigen Flächen ist ein Abstand von 5 Metern einzuhalten) wurde durch die Auflage NT155 ersetzt:
Bei der Anwendung des Mittels ist jetzt ein Abstand von 50 Metern zu Ortschaften, Haus- und Kleingärten, Flächen mit bekannt Clomazone-sensiblen Anbaukulturen (z.B. Gemüse, Beerenobst) und Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, einzuhalten. Dieser Abstand ist ebenso einzuhalten zu Flächen, auf denen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (Ökoverordnung) und gemäß der Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) produziert wird. Zu allen übrigen angrenzenden Flächen (ausgenommen Flächen, die mit Winterraps, Getreide, Mais oder Zuckerrüben bestellt wurden, sowie bereits abgeerntete Flächen wie z.B. Stoppelfelder) ist ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten.
Sollte ein Einsatz dieser Herbizide unverzichtbar sein, muss für die Unkrautbekämpfung auf den einzuhaltenden Abstandsflächen die Anwendung anderer Herbizide vorgesehen werden. Informationen zur Anwendung der Herbizide im Vor- und Nachauflauf stehen im Merkblatt Pflanzenproduktion 2014 in Tab. 31 auf S. 42.
- Veröffentlicht am