Agrarberichte künftig alle vier Jahre - Weiter jährliche Datenerhebung
Das Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Berichtspflichten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat der Deutsche Bundestag am 8. November 2007 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Den Agrarbericht gibt es zukünftig nur noch einmal pro Legislaturperiode. Das teilte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) am 9. November 2007 in Berlin mit.
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Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer begrüßte diese Entscheidung: „Das Gesetz dient dem Bürokratieabbau, ohne dass dadurch wertvolle Informationen und Transparenz verloren gehen. Die periodischen Berichte in größeren Intervallen greifen künftig längerfristige Entwicklungen in der Land- und Forstwirtschaft, im Verbraucherschutz und im Ernährungsbereich zusammenfassend auf. Sie ergänzen somit sinnvoll die jeweils, auf aktuelle Anlässe bezogene Berichterstattung, so dass wesentlich verbesserte Informationen und Analysen vorliegen.“ Periodizität auf einen Bericht pro Legislaturperiode konzentriert Der Gesetzentwurf sieht vor, die Periodizität der gesetzlichen Berichte im Zuständigkeitsbereich des BMELV (Agrarbericht,...