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Streuobst: Baumschnitt-Prämie jetzt beantragen

Das Land Baden-Württemberg hat mit seiner Streuobstkonzeption erstmals eine Prämie für den Baumschnitt vorgestellt, um die Pflege von Streuobstwiesen in Baden-Württemberg zu fördern. Ab sofort sind die Antragsformulare für die neue Fördermaßnahme Baumschnitt unter www.streuobst-bw.info abrufbar

Veröffentlicht am
Die Antragstellerinnen und Antragsteller melden die zu pflegenden Bäume an und legen ein kleines Schnittkonzept vor, das mehrere zusammenhängende Flurstücke, Gemarkungen oder Gemarkungsteile umfasst. Das Schnittkonzept besteht aus einer Flurstückskarte oder einem Luftbild, in dem die beantragte Fläche markiert und die Zahl der Bäume angegeben wird, die insgesamt und aufgeteilt in einen Fünfjahreszeitraum geschnitten werden sollen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das Schnittkonzept über fünf Jahre erstreckt. Förderfähig sind typische Streuobstbestände außerhalb von Hausgärten mit großkronigen, hochstämmigen, starkwüchsigen Obstbäumen in weitläufigen Abständen. Damit der Aufwand bei Antragstellung, Auszahlung und Kontrolle...
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