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Geflügelpest

Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt erlässt Eil-Verordnung

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat heute eine Eil-Verordnung unterzeichnet, mit der alle Enten- und Gänsehalter verpflichtet werden, Ihre Tierbestände vor dem Transport auf das Vorliegen von Geflügelpest zu untersuchen. Nur bei einem negativen Testergebnis dürfen die Tiere transportiert und geschlachtet werden.
Veröffentlicht am
Zum Zeitpunkt der Verbringung darf die Probenahme nicht länger als sieben Tage zurückliegen. Die Verordnung tritt am Dienstag um 0.00 Uhr in Kraft und gilt bundesweit bis zum 31. März 2015. Die Verbände der Geflügelwirtschaft hatten dem Bundeslandwirtschaftsministerium bereits am Wochenende zugesichert, die geplante Untersuchungsverpflichtung sofort umzusetzen. „Enten und Gänse zeigen im Gegensatz zu Puten und Hühnern keine Anzeichen einer Erkrankung, wenn sie sich mit dem hoch ansteckenden Erreger H5N8 infiziert haben. Das Risiko, dass unerkannt infizierte Tiere transportiert werden und die Seuche über Fahrzeug- und Personenkontakte weiter verbreitet werden kann, ist deshalb hoch“, erläutert Minister Schmidt. „Diese Maßnahme dient dem...
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