Neue Gefahrensymbole
Ab dem 1. Juni 2015 gilt das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) auch in Bezug auf Pflanzenschutzmittel. Spätestens ab diesem Datum muss die neue Gefahrenkennzeichnung auf den Verpackungen verwendet werden.
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