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Schulobst

300.000 Kinder profitieren vom Programm

Das in Baden-Württemberg seit 2010 angebotene EU-Schulobstprogramm kann auf eine erfolgreiche Bilanz verweisen. Laut dem Tübinger Regierungspräsident Hermann Strampfer kommen über 300.000 Kinder regelmäßig in den Genuss von Obst und Gemüse. Im laufenden Schuljahr nehmen rund 2500 Schulen und vorschulische Einrichtungen am Programm teil. Eine Bewerbung weiterer Schulen von April bis Juli ist noch möglich.
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Über 2500 Schulen und Kindergärten nehmen bislang in Baden-Württemberg am Schulobstprogramm teil.
Über 2500 Schulen und Kindergärten nehmen bislang in Baden-Württemberg am Schulobstprogramm teil. Borlinghaus
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„Von klein auf an eine gesunde und ausgewogene Ernährung im Alltag herangeführt zu werden, ist am Besten“, sagte Regierungspräsident Hermann Strampfer. Durch das EU-Programm lernen Kinder ein vielfältiges Angebot an Obst und Gemüse aus ihrer näheren Umgebung kennen.

Weitere Einrichtungen können sich bis 15. Februar 2015 für eine Teilnahme am EU-Schulobst- und Schulgemüseprogramm bewerben. Der Einstieg in das Programm erfolgt dann zum 1. April 2015. „Unsere Zielgruppe sind Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und Ganztagesschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung. Wir wollen möglichst vielen dieser Einrichtungen eine Teilnahme ermöglichen“, so Regierungspräsident Strampfer weiter.

Wie bisher werden auch im Schuljahr 2014/15 die Kosten für die Obst- und Gemüselieferungen zu 50 Prozent von der EU finanziert, für die andere Hälfte (zuzüglich Mehrwertsteuer) benötigen die Einrichtungen Sponsoren. Sponsor kann beispielsweise die Gemeinde, ein Förderverein oder ein Unternehmen aus der Umgebung sein. Die Belieferung der Einrichtungen erfolgt durch einen zugelassenen Schulfrucht-Lieferanten. Erzeuger, Einzelhändler, Großmärkte oder andere Vermarktungseinrichtungen sind eingeladen, sich als Lieferanten am Erfolg des Programms zu beteiligen.

Hintergrundinfos:
Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Zulassung von Einrichtungen für das EU-Schulobst- und Schulgemüseprogramm zuständig. Einrichtungen, die im Schuljahr 2014/2015 neu mit dem Programm beginnen möchten, müssen sich schriftlich mit einem Formular um eine Aufnahme in das Programm bewerben. Die Bewerbungsfrist für den Programmeinstieg zum 1. April 2015 endet am 15. Februar 2015. Weiter Infos gibt es unter www.schulfrucht-bw.de, das Antragsformular auf http://www.schulfrucht-bw.de/informationsmaterial.html.

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