Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Neue Leistungssatzung in Kraft getreten
Durch die Verordnung (EU) Nr. 702/2014 ergeben sich seit dem Jahreswechsel 2014/2015 weitreichende Änderungen bei der Gewährung von Beihilfen, die auch die Leistungssatzung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg betreffen. Dadurch können Beihilfen nicht mehr im bisherigen Umfang gewährt werden.
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Im Bereich der freiwilligen Leistungen der Tierseuchenkasse ist insbesondere die finanzielle Förderung von diag-nostischen Maßnahmen und vorbeugenden Tiergesundheitsmaßnahmen betroffen. Im Zusammenhang mit der Freistellung der Leistungssatzungen der Tierseuchenkassen in der Bundesrepublik Deutschland war deshalb auch eine Änderung der Leistungssatzung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg notwendig. Diese trat am 1. März 2015 in Kraft. Eine der wesentlichen Änderungen ist eine Antragstellung vor Beginn der Maßnahme. Das EU-Recht schreibt auch vor, dass nur Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätige Unternehmen (KMU), die sich nicht in finanziellen Schwierigkeiten befinden, förderfähig...