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Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Keine Erweiterung für Enten und Gänse

Von Seiten der Bundesregierung ist derzeit keine Erweiterung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-verordnung um spezifische Anforderungen an die Haltung von Enten und Gänsen geplant. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
Veröffentlicht am
Die Bundesregierung verweist auf die allgemeinen Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der entsprechenden Verordnungen, die auch Wassergeflügel betreffen. Zudem ist gemäß Tierschutzgesetz das Rupfen am lebenden Tier bereits untersagt. Handlungsbedarf wird von der Bundesregierung jedoch beim Transport, insbesondere bei der Ventilation und den Transportzeiten, gesehen. In jüngerer Zeit seien von den für die Überwachung zuständigen Ländern keine Probleme bezüglich Fehlbetäubungsraten während der Wasserbadbetäubung gemeldet worden. Es gäbe derzeit keine wirtschaftlich tragfähige und flächendeckende Alternative zur Wasserbadbetäubung.
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