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Neue Verträge in der Diskussion

Saatgutvermehrung besser absichern

Zukünftig sollen VO-Firmen mit den Saatgutvermehrern vor der Anlage einer Vermehrung einen Kontrakt schließen, der Konditionen und Tonnage festlegt. Das forderten die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Saatguterzeuger (BDS) auf ihrer Jahrestagung in Bad Waldsee.
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Derzeit werden die Verträge zwischen Züchter und Vertriebsorganisationen (VO-Firmen) und Züchter und Vermehrer neu geordnet. Zwischen dem Züchter und dem Vermehrer wird ein Vermehrungsvertrag geschlossen und zwischen dem Züchter und den VO-Firma ein VO-Vertrag, in dem der Züchter den Vertrieb des von den Vermehrern erzeugten Saatgutes regelt. Die Vermehrer fordern, dass auch das Geschäftsverhältnis zwischen Vermehrer und VO-Firma künftig verbindlich vertraglich geregelt wird. Hierbei sind Regelungen für den gesicherten Absatz des erzeugten Saatgutes und für das Insolvenz­risiko beim Ausfall einer VO-Firma zu treffen. Bislang tragen ausschließlich die Vermehrer diese Risiken. Weiter wurde über die Entnahme von Saatgut aus der eigenen Vermehrung seitens des Vermehrers diskutiert. Bisher kann der Vermehrer auf Antrag bei der VO-Firma oder beim Züchter Saatgut für eigene Zwecke entnehmen. Durch die Neufassung der VO-Verträge liegt die Abwicklung der Eigenentnahme nun bei den Züchtern. Die Saatgutvermehrer befürchten dadurch einen höheren bürokratischen Aufwand. Zudem beanstandet die Saatguttreuhandverwaltung (STV) bei Prüfungen häufig Vorgänge in Verbindung mit der Eigenentnahme. Daher fordert der BDS die Eigenentnahme grundsätzlich neu zu regeln.
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