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Initiative Tierwohl

Kartellamt gibt grünes Licht

Das Bundeskartellamt hat grünes Licht für die bevorstehende zweite Phase der Initiative Tierwohl gegeben. Für die Zeit ab 2020 wird jedoch mehr Transparenz und eine Kennzeichnung von Schweinefleisch in der Ladentheke gefordert. In einer Pressemitteilung würdigt das Kartellamt die Bemühungen der Branche im Rahmen der Initiative Tierwohl. Nun gelte es, die Zeit zu nutzen und gemeinsam an der Weiterentwicklung der Initiative zu arbeiten.

 

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Kartellamt begrüßt die Initiative

"Wir begrüßen Initiativen zur Förderung einer artgerechten Tierhaltung. Das Wettbewerbsrecht steht solchen Vorhaben nicht im Wege", so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes in der Pressemeldung. Zugleich macht er deutlich: "Da mit der Initiative Tierwohl branchenübergreifend auch wettbewerbsrelevante Faktoren abgestimmt werden, müssen wir aber sicherstellen, dass der Verbraucher davon auch wirklich profitiert. Hierfür ist entscheidend, dass der Kunde in transparenter Art und Weise erkennen kann, welches Stück Fleisch nach welchen Tierwohlkriterien hergestellt wurde oder ob dies gerade nicht der Fall war. Nur wenn diese Transparenz gewährleistet ist, kann er seinen Einkauf entsprechend danach ausrichten."

Geflügel: ja…; Schweine: ja, aber …

Während das Konzept im Geflügelfleischbereich ohne Einschränkungen durch das Kartellamt abgesegnet wurde, müssten für den Bereich Schwein künftig Veränderungen vorgenommen werden, um die Transparenz (Kennzeichnung) an der Ladentheke zu gewährleisten. Es gehe hier um die sogenannte Nämlichkeit. Das heißt, der Verbraucher solle anhand einer Kennzeichnung (Label) erkennen können, ob das jeweilige Stück Fleisch nach Tierwohlkriterien produziert worden ist. Beim Geflügel sei das ab der neuen Phase – also ab 2018 – gegeben. Beim Schweinefleisch, wo dies weit schwieriger umzusetzen wäre, sei dies zunächst nicht vorgesehen. Diese Situation will das Kartellamt nur noch für die nächste ITW-Phase bis 2020 dulden.

In einer Stellungnahme äußerte sich ITW-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs dazu folgendermaßen: "Wir beschäftigen uns bereits eingehend mit der Aufgabe, wie die Nämlichkeit auch bei Schweinefleisch erreicht werden kann. Das Bundeskartellamt berücksichtigt mit seiner Entscheidung, wie komplex und herausfordernd der Weg dorthin ist. Der Zeitplan ist ambitioniert."

 

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