Betriebe melden Erntehelfer-Mangel
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„In dieser Saison hat sich die Lage deutlich zugespitzt. Ein Teil der Ernte konnte sogar nicht eingeholt werden. Hier ist dringend Handlungsbedarf auf politischer Ebene notwendig. Der Erhalt der Drei-Monate-Regelung für die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von Erntehelfern ist unabdingbar. Ein beschleunigtes Visaverfahren für Arbeitskräfte aus dem Westbalkan und der Zugang zu Saisonarbeitskräften aus der Ukraine sind für uns absolut notwendig,“ erklärt Simon Schumacher, Vorstandssprecher des Verbandes Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer (VSSE).
Ernteausfall beklagt
Laut der Umfrageergebnisse konnten 79 Prozent der Betriebe einen Teil ihrer Ernte wegen Personalmangel nicht einholen. 13 Prozent geben an, dass sie mehr als 20 Prozent des Spargels beziehungsweise der Beeren nicht ernten konnten.
83 Prozent der Betriebe teilen mit, dass Erntehelferinnen und -helfer vorzeitig abgereist sind. Als Gründe sind unter anderem das frühzeitige Erreichen des Lohnziels und einfachere Arbeitsangebote aus anderen Industriezweigen bekannt. Über zwölf Prozent der Anbauer sagen, dass mehr als ein Fünftel der Saisonarbeiterinnen und -arbeiter ihre Tätigkeit vorzeitig abgebrochen haben. 34 Prozent der Befragten geben an, dass elf bis 20 Prozent vorzeitig abgereist sind. Bei 18 Prozent der Befragten sind es sechs bis zehn Prozent. Bei knapp der Hälfte der Befragten sind keine Erntehelfer oder bis zu fünf Prozent der Arbeitskräfte vorzeitig abgereist, was einer üblichen vorzeitigen Abreisequote entspricht.
Drei-Monate-Regelung muss bleiben
Es wird befürchtet, dass sich die Situation noch verschärfen wird, sollte die Drei-Monate- beziehungsweise 70-Tage-Regelung für die solzialversicherungsfreie kurzfriste Beschäftigung fallen. Deren Auslaufen ist eigentlich auf 2019 terminiert. Dadurch, dass die meisten Betriebe drei Monate lang Saisonarbeitskräfte benötigen, und durch die Tatsache, dass Erntehelfer es vorziehen, drei Monate lang den Lohn ohne Abzüge der Sozialversicherung zu erhalten, könnte sich der Personalmangel nochmals verschärfen. 73 Prozent der Anbauer schätzen, dass 16 bis über 20 Prozent der Saisonarbeitskräfte nicht mehr kommen, wenn sie sozialversicherungspflichtig werden.
Zudem profitieren Erntehelferinnen und Erntehelfer nur gering von den Sozialversicherungsbeiträgen, da beispielsweise die Anwartschaft bei fünf Jahren, hochgerechnet bei dreimonatiger Beschäftigung pro Jahr bei 20 Jahren, liegt, und die Rente mit rund 2,50 Euro monatlich sehr gering ausfällt.
Drastische Folgen befürchtet
Drohende Folgen, sollten sich der Mangel an Saisonarbeitskräften verstärken, könnten Flächenreduktion, vorzeitiger Erntestopp und Betriebsaufgabe sein.
Mehr als die Hälfte der Befragten gibt an, die Flächen zu reduzieren. 35 Prozent ziehen eine vorzeitige Beendigung der Ernte und 23 Prozent gar eine vorzeitige Betriebsaufgabe in Erwägung. Mehr als ein Viertel der Befragten möchte den Anbau auf den bestehenden Flächen intensivieren und knapp ein Viertel weiter mechanisieren. Um den Erntehelferinnen und -helfern die schwere Arbeit zu erleichtern, beabsichtigen 20 Prozent der Betrieben, Maßnahmen zur Verbesserung der ergonomischen Arbeitsbedingungen durchzuführen.
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