Verunreinigung war vor der Aussaat nicht bekannt
Nach jetzigem Kenntnisstand wurde auch in Baden-Württemberg eine Rapssorte ausgesät, die Spuren von unter 0,1 Prozent einer in Europa zum Anbau nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Rapssorte (GT73) enthält. Es sollen 59 Sack der betroffenen Saatgutpartie nach Baden-Württemberg geliefert worden sein. Mit diesem Saatgut können etwa 180 Hektar bestellt werden. „Es ist höchst ärgerlich, dass wir die Mitteilung aus Frankreich und über den bundesweiten Austausch erst jetzt erhalten haben, wo der Winterraps bei uns in Baden-Württemberg schon längst ausgesät ist“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk am Freitag, den 21. Dezember 2018 in Stuttgart.
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In der weiteren Vorgehensweise gibt es eine sehr enge Abstimmung von Bund und Ländern, um den Sachverhalt sauber aufzuarbeiten und um ein bundeseinheitliches Vorgehen sicherzustellen. Laut einer Bewertung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist von den Rapspflanzen mit dem Event GT73 kein Risiko für Mensch und Tier zu erwarten“, so Hauk weiter.
Flächen werden ermittelt
Im Moment seien die Verwaltungen in den betroffenen Ländern und das zuständige Unternehmen dabei, die Landwirte zu ermitteln, auf deren Flächen das betreffende Rapssaatgut ausgesät wurde. Die aktuelle Sach- und Rechtslage sehe eine Beseitigung der Rapspflanzen vor. Eine Aussaat anderer Kulturen im Frühjahr auf diesen Flächen wird möglich sein.
Beim Saatgutmonitoring des Landes Baden-Württemberg, bei dem auch Winterrapssorten vor der Aussaat des Winterrapses untersucht wurden, sind im Jahr 2018 in Baden-Württemberg – ebenso wie in den Vorjahren – keine positiven, also mit gentechnisch verändertem Saatgut verunreinigte Saatgutproben aufgefallen.
Hintergrundinformationen
In Frankreich ist Saatgut einer Rapssorte auf den Markt gekommen, das Spuren (kleiner 0,1 Prozent) von gentechnisch verändertem (gv) Saatgut enthält, das in der EU zum Anbau nicht zugelassen ist. Der gv-Raps mit dem gv-Event GT73 ist gegen glyphosathaltige Herbizide tolerant. Für diese Rapssorte gibt es keine Zulassung zum Anbau in der EU, aber eine Zulassung als Lebens- und Futtermittel.
Nach Deutschland exportierte französische Saatgut-Partien aus dem gleichen Ursprung wurden inzwischen auf GVO-Verunreinigungen getestet, eine Teilpartie war positiv. Bei der mittlerweile vorgenommenen Nachverfolgung der Handelswege zeigte sich heute, dass Lieferungen nach Deutschland in verschiedene Länder erfolgten. Es ist davon auszugehen, dass dieses Rapssaatgut auf den Flächen der Warenempfänger ausgesät wurde. Die Ermittlungen zu den betroffenen Flächen laufen in den Ländern. Aufgrund der Sach- und Rechtslage, die eine Nulltoleranz bei Saatgut vorsieht, sind die Rapspflanzen auf diesen Flächen zu beseitigen.
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