Unterstützung für Tierwohl im Schlachthof
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat die Verwaltungsvorschrift für die Förderung von regionalen Schlachthöfen bei Investitionen in eine Schlachtung nach Tierwohl-Kriterien in Kraft gesetzt. Damit wird für Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung von Fleisch, wie regionale Schlachthöfe oder Metzgereien mit eigener Schlachtung, die Möglichkeit eröffnet, eine Förderung bis zur Höhe von 40 Prozent für ihre an Tierwohl-Kriterien ausgerichteten Investitionen zu erhalten.
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Baden-Württemberg setzt auf die Erzeugung hochwertiger heimischer Lebensmittel durch die hier ansässigen landwirtschaftlichen Familienbetriebe mit nachhaltiger Landbewirtschaftung. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die Tierhaltung. Erklärtes Ziel und gesellschaftlicher Auftrag ist es, dass Nutztiere tierschutzgerecht gehalten und geschlachtet werden. Um den Tierschutz weiter zu stärken, hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz einen Maßnahmenplan erarbeitet, der verschiedene Maßnahmen vorsieht, mit denen neben dem Tierschutz auch die regionalen Schlachthöfe gestärkt werden sollen.
Landesförderprogramm
Das Landesförderprogramm für mehr Tierwohl an regionalen Schlachthöfen und die Förderung von teilmobilen Anlagen für eine hofnahe Schlachtung ist seit dem 25. Februar 2021 in Kraft. Mit dem Landesprogramm können regionale Schlachthöfe, Metzgereibetriebe mit eigener Schlachtung und Erzeugerzusammenschlüsse für ihre an Tierwohlkriterien ausgerichteten Investitionen mit einer Förderung in Höhe von bis zu 40 Prozent unterstützt werden. Darunter fallen von Schlachtunternehmen oder Erzeugerzusammenschlüssen getätigte Modernisierungsmaßnahmen bei bestehenden Schlachteinrichtungen, Neubauten von regionalen Schlachtstätten nach Tierwohl-Kriterien sowie die Anschaffung mobiler Schlachtanlagen. Damit rückt Baden-Württemberg eine tiergerechte Schlachtung und kurze Transportwege in Zukunft noch stärker in den Mittelpunkt.
Die Landesregierung hat für dieses Landesprogramm zeitlich begrenzt auf die nächsten zwei Jahre ein Fördervolumen von insgesamt bis zu elf Millionen Euro bereitgestellt.
Anträge auf Förderung von Investitionen in regionalen Schlachthöfen, die die Verbesserung des Tierschutzes zum Ziel haben, können von Schlachtunternehmen, Metzgereibetrieben mit eigener Schlachtung und Erzeugerzusammenschlüssen bei den Regierungspräsidien, Referat 34, gestellt werden. Für einzelbetriebliche Investitionen im Bereich der Schlachtung von landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben stehen weiterhin die Möglichkeiten der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung offen, da diese nicht unter das Landesprogramm fallen.
Investitionen im Rahmen des neuen Landesprogramms können gefördert werden, wenn sie den vom Ministerium für Ländlicher Raum und Verbraucherschutz festgelegten Tierwohl-Kriterien entsprechen. Diese betreffen die Bereiche Anlieferung der Tiere, Unterbringung und Treiben der Tiere am Schlachthof, Betäubung, Entbluten und Schlachtung. Zu den förderfähigen Aufwendungen für Investitionen in eine tiergerechte Schlachtung bis einschließlich Kühlung der Schlachtkörper können Zuwendungen als Zuschüsse zur Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 40 Prozent gewährt werden.
Gefördert werden können Erzeugerzusammenschlüsse sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung von Fleisch, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bezieht. Aufgrund der beihilferechtlichen Vorgaben ist die Förderung auf sogenannte KMU (Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von 43 Millionen Euro nicht überschreiten) begrenzt.
Im Rahmen des Förderverfahrens sind u. a. neben einem Nachweis über die Wirtschaftlichkeit gegebenenfalls auch ein Gesamtkonzept einschließlich eines Zeitplans, wann die gesamte Schlachtstätte nach Tierwohl-Kriterien umgestellt werden kann, vorzulegen.
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