Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Tierschutzskandal

17 tote Tiere in landwirtschaftlichem Betrieb in Erligheim entdeckt

In einem landwirtschaftlichen Betrieb in Erligheim (Landkreis Ludwigsburg) sind 17 tote Tiere entdeckt worden. Sie sind nach Angaben des zuständigen Landratsamtes allem Anschein nach verhungert oder verdurstet. Die Entsorgung der Tierkörper sei inzwischen angeordnet worden. Maßnahmen gegen den Tierhalter wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz würden geprüft, teilt das Landratsamt Ludwigsburg hierzu aktuell mit. Mitarbeitende des Landratsamt-Veterinäramts und Polizeibeamte des Arbeitsbereichs Gewerbe und Umwelt des Polizeipräsidiums Ludwigsburg waren inzwischen vor Ort.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Das Veterinäramt des Landratsamts war vor kurzem vom Polizeipräsidium Ludwigsburg telefonisch darüber informiert worden, dass in einer kleineren Tierhaltung in Erligheim mehrere tote Schweine, Rinder und Hühner gefunden worden seien. Beamte des Polizeireviers Bietigheim-Bissingen waren vor Ort.

Bei dem Betrieb handelt es sich um einen kleinen Nebenerwerbsbetrieb mit einigen Rindern, wenigen Schweinen und Hühnern. Das Veterinäramt war noch am Mittwoch vergangener Woche gemeinsam mit Beamten des Arbeitsbereichs Gewerbe und Umwelt des Polizeipräsidiums Ludwigsburg und des Polizeireviers Bietigheim-Bissingen auf dem Betrieb. Bei der Kontrolle bestätigte sich der Verdacht, dass alle Tiere bis auf ein Schwein aufgrund mangelnder Versorgung verendet sind.

Die Stallungen seien hygienisch in einem schlechten Zustand gewesen, den Rindern und Hühnern standen weder genügend Wasser noch Futter, den Schweinen stand Wasser, aber nicht genügend Futter zur Verfügung. Neben einem lebenden Schwein, das umgehend versorgt und tierschutzgerecht untergebracht worden sei, befanden sich keine weiteren Tiere auf dem Betrieb.

Der Tierhalter befinde sich laut dem zuständigen Landratsamt in einem persönlichen Ausnahmezustand. Das Ergebnis der laufenden Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bleibe abzuwarten. Das Veterinäramt hat gegenüber dem Tierhalter ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen.
 

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.