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Tiertransporte

EFSA empfiehlt strengere Regeln beim Tiertransport

Mehr Platz und eine kürzere Dauer: Die EU-Kommission will die Transportregeln für Tiere reformieren. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfiehlt in einer Stellungnahme jetzt höhere Anforderungen.

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Borlinghaus
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Die Empfehlungen der EFSA an die Europäische Kommission sollen hierfür in fünf wissenschaftlichen Gutachten untersucht werden. Ein Ziel: Die zeitnahe Überprüfung der Tierschutzvorschriften in der Europäischen Union. Die Kommission soll dieses Vorhaben mit ihrer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ unterstützen.

Die wissenschaftlichen Gutachten erstrecken sich auf kleine Wiederkäuer (Schafe und Ziegen), Einhufer (Pferde und Esel), Bovine (Rinder und Kälber), Schweine und in Transportbehältern beförderte Tiere, darunter Vögel (Hühner, Legehennen, Truthühner) und Kaninchen. In den Gutachten sollen die Auswirkungen auf das Wohlergehen von Tieren in den unterschiedlichen Phasen des Transports, die Gefahren, durch die sie potenziell hervorgerufen werden, und die tierbezogenen Indikatoren beurteilt werden. Für alle Arten gilt dabei, so die EFSA, dass die Transportfähigkeit entscheidend sei.

„Eine gute Tierschutzpraxis verringert nicht nur unnötiges Leiden der Tiere, sondern trägt auch zur besseren Tiergesundheit bei. Dies ist angesichts der engen Verflechtungen zwischen Tierwohl, Tiergesundheit und durch Lebensmittel übertragenen Krankheiten in Einklang mit dem Grundsatz „Eine Gesundheit“, dem sich die EFSA verschrieben hat, von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit der Lebensmittelkette“, erklärte hierzu Guilhem de Seze, Leiter der Abteilung Wissenschaftliche Bewertung regulierter Produkte der EFSA.

Die EFSA hat zu diesem quantitative Schwellenwerte für die Temperaturen festgelegt, die in einem Fahrzeug aufrechterhalten werden sollten, sowie ein Mindestplatzangebot für die Tiere. Außerdem beschreibt die EFSA die Entwicklung beziehungsweise das Fortschreiten vielfältiger weiterer Auswirkungen auf das Wohlergehen von Tieren beim Transport im Zeitverlauf, etwa Hunger, Durst und Erschöpfung.

So empfiehlt die EFSA etwa für in Behältern beförderte Tiere (Geflügel und Kaninchen), dass die Dauer des Transports der Gesamtdauer entsprechen sollte, während der die Tiere in den Behältern gehalten werden. Die einzige Möglichkeit, Auswirkungen auf das Wohlergehen von Eintagsküken zu vermeiden, bestehe darin, befruchtete Eier zu transportieren und sie im Bestimmungsbetrieb auszubrüten.

Die derzeitigen Rechtsvorschriften der EU über den Schutz von Tieren beim Transport traten 2005 in Kraft. Im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ untermauern die Ergebnisse der EFSA die fortlaufende Überprüfung der Rechtsvorschriften durch die Europäische Kommission mit dem Ziel, diese mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen abzustimmen, ihren Geltungsbereich zu erweitern, ihre Durchsetzung einfacher zu machen und letztlich für ein höheres Tierschutzniveau zu sorgen.  Der Vorschlag der Kommission soll im zweiten Halbjahr 2023 vorgelegt werden.

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