Unterstützung für landwirtschaftliche Inklusionsbetriebe
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat ein Kleinbeihilfeprogramm für landwirtschaftliche Inklusionsbetriebe aufgelegt, die von hohen Energiekosten betroffen sind. Berechtigte Betriebe werden angeschrieben.
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Inklusionsbetriebe bieten Menschen mit Beeinträchtigung eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, denen es sonst nicht gelingt, in anderen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts eine Arbeit zu finden. Inklusionsbetriebe sind in der Regel nicht in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert, was die Datengrundlage für die Anpassungsbeihilfe und die Agrar-Kleinbeihilfe war. Für landwirtschaftliche Inklusionsbetriebe wurde daher ein eigenes Kleinbeihilfeprogramm aufgelegt.
Die Kleinbeihilfe für Inklusionsbetriebe wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ausgezahlt. Damit alle berechtigten Betriebe über die Kleinbeihilfe und das Antragsverfahren informiert sind, werden infrage kommende Betriebe angeschrieben. Anträge können ab sofort bis zum 25. November 2022 gestellt werden.
Wie bei der Agrarerzeuger-Anpassungsbeihilfe und der Agrar-Kleinbeihilfe sind auch jetzt Betriebe aus den Sektoren Freilandgemüsebau und Obstbau, Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion, Weinbau und Hopfen sowie Hühner-, Puten-, Enten- und Gänsemastbetriebe und Betriebe mit Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast anspruchsberechtigt. Die individuelle Beihilfe richtet sich nach den Flächen- bzw. Tierzahlen eines Betriebs. Auch die Kleinbeihilfe für Inklusionsbetriebe ist auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt.
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