Lücken im Gesetzentwurf
Der Bundestag hat sich jüngst in erster Lesung mit dem von Bundesminister Cem Özdemir vorgelegten Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung (TierHaltKennzG) befasst. Nach der Ampelkoalition soll es dabei um einen übergreifenden Umbau der Tierhaltung gehen.
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Nach den Aussagen der Sprecher aus den regierenden Koalitionen, sei das TierHaltKennG nur ein erster Aufschlag, der kontinuierlich weiterentwickelt werde und daher auch Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht, ein Förderkonzept für den Umbau hin zu tiergerechteren Ställen und bessere Regelungen im Tierschutzrecht mit sich bringen müsse. "Dieser Gesetzentwurf ein erster Schritt, dem in dieser Legislatur weitere folgen werden", so Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.
Gegenwind kam von der CDU/CSU. So kritisierte etwa der CSU-Bundestagsabgeordnete Max Straubinger das von der Bundesregierung geplante staatliche Tierhaltungskennzeichen. „Dieses Gesetz baut die Tierhaltung ab statt auf. Die Regierung will die Tierhaltung in Deutschland abschaffen. Die Bauern können sich die immer höheren Forderungen nicht leisten“, sagte Straubinger in der ersten Beratung des Gesetze.
Bauernverband sieht Lücken
Anlässlich der ersten Lesung eines Gesetzes für eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung im Deutschen Bundestag sieht der Deutsche Bauernverband weiterhin erheblichen Verbesserungsbedarf. Der DBV-Veredelungspräsident und Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, Hubertus Beringmeier, kritisiert den Regierungsentwurf: „Wir können nicht nachvollziehen, dass die Bundesregierung die Verbesserungsvorschläge des Bundesrates für dieses Gesetz nicht angenommen hat. Jetzt sind die Abgeordneten gefragt, diese Fehler zu korrigieren. Die noch offenen Lücken müssen jetzt im parlamentarischen Verfahren geschlossen werden.“
Beringmeier weiter: „Der Entwurf weist erhebliche Schwächen auf, mit denen die Ziele von mehr Transparenz und Tierwohl nicht nur verfehlt, sondern in Teilen sogar konterkariert werden. Beispielsweise ist die Sauenhaltung nicht berücksichtigt. So können Schweine und Schweinefleisch unter niedrigeren Standards aus dem Ausland in den heimischen Markt importiert werden und würden dennoch das Tierwohllabel erhalten. Zudem droht noch mehr unnütze Bürokratie für die Betriebe, weil weder ein Anschluss an vorhandene amtliche Meldesysteme noch an private Qualitätssicherungssysteme hergestellt werden soll.“
Der Deutsche Bauernverband betont, dass der Anwendungsbereich nicht weitreichend genug ist. Zwingend muss neben dem Frischfleisch auch die Verarbeitungsware wie etwa Wurst aufgenommen werden. Außerdem müssen neben dem Lebensmitteleinzelhandel auch Verarbeiter, Großverbraucher und Gastronomie mit einbezogen werden.




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