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Vogelgrippe

Bodenseekreis verhängt Aufstallungspflicht für Hausgeflügel

Bei einer verendeten Lachmöwe, die am 17. Februar 2023 an der Uferzone in Friedrichshafen gefunden worden ist, ist die Vogelgrippe (Geflügelpest) inzwischen labordiagnostisch nachgewiesen worden. Die Tierkrankheit bei Wildvögeln gilt damit auch im Bodenseekreis als ausgebrochen. Zum Schutz der Geflügelbestände ordnet das zuständige Landratsamt deshalb ab 3. März bis vorläufig 31. März 2023 ein landkreisweites Aufstallungsgebot an. Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbliche als auch private und Hobby-Geflügelhaltungen.

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Für Menschen ist die Tierkrankheit nicht gefährlich. Die vollständige Allgemeinverfügung ist online abrufbar: www.bodenseekreis.de/de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/

Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen als sehr gering ein. In der Regel erkranken nur Vögel. Andere Tiere können das Virus aber weiterverbreiten und eine Infektion ist nicht ausgeschlossen. Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren – insbesondere Hunden und Katzen – mit toten oder kranken Vögeln vermieden werden.

Die Geflügelpest, auch als Aviäre Influenza oder umgangssprachlich unter dem Namen „Vogelgrippe“ bekannt, hat sich in den letzten Monaten zunehmend weiter ausgebreitet. Zuletzt war sie unter anderem in Stuttgart und Heilbronn bei Möwen, sowie bei einer Gruppe von Schwarzschwänen im Züricher Weinland aufgetreten.

Die Untersuchungen der toten Möwe aus Friedrichshafen am Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt Aulendorf–Diagnostikzentrum ergaben den Verdacht auf das Geflügelpestvirus vom Typ H5. Zur weiteren Abklärung wurde die Probe zum Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) geschickt. Dort wurde der bestehende Verdacht bestätigt und festgestellt, dass es sich um eine hochpathogene (stark-krankmachende) Variante des Influenzavirus vom Subtyp H5N1 handelt.

Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine für Vögel hochansteckende Viruserkrankung. Bei einer Vielzahl von Vogelarten verläuft die Geflügelpest tödlich. Betroffen sind insbesondere Hühnervögel, Greifvögel, Eulen, Krähen und Wasservögel, wie Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane und Möwen. Tauben und Singvögel sind bisher nicht betroffen. Durch die angeordnete Aufstallungspflicht soll verhindert werden, dass die Infektion auf Nutzgeflügelbestände übergreift.

Geflügelhalter sind nunmehr aufgerufen, alle Maßnahmen zu treffen, die einen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Auch soll unbedingt darauf geachtet werden, dass Virus nicht über Einstreu, Futter, Tränke, Geräte und Schuhwerk einzuschleppen.

Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält und diese noch nicht beim Veterinäramt gemeldet hat, wird aufgefordert, dies schnellstmöglich nachzuholen.

Außerdem werden die Bürger im Landkreis gebeten, aufgefundene verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel den jeweiligen Städten oder Gemeinden zu melden. Die Tiere werden dann eingesammelt und im Labor untersucht. Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt oder vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Verschleppung der Tierseuche zu vermeiden. Außerdem sind auffällige Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln jeder Art dem Veterinäramt zu melden.

Für Fragen steht das Veterinäramt unter der Telefonnummer 07541/204-5177 montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.

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